Häufige Fragen & Infos
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Themen wie Rezeptgebühr, Datenverarbeitung oder Kostenabwicklung.
Bei Rückfragen rufen Sie uns gerne an.
Läuft mein Rezept ab?
Heilmittelverordnungen der gesetzlichen Krankenkassen sind ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage lang gültig.
Liegt Ihr erster Behandlungstermin nach dieser Frist, können Sie das Ausstellungsdatum bei Ihrer Arztpraxis anpassen lassen.
Innerhalb von 3 Monaten muss die Behandlung einer Heilmittelverordnung über 6
Behandlungseinheiten abgeschlossen sein, bei mehr als 6 Einheiten beträgt die Frist 6 Monate.
Privatrezepte haben in der Regel keine Frist zum Beginn der Therapieeinheiten.
Muss ich etwas mitbringen?
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin folgendes mit:
- Ihre Heilmittelverordnung
- Ihre Krankenkassenkarte
- ein Handtuch (der Umwelt zuliebe :-) )
Kommen Sie zum ersten Termin gerne ein paar Minuten eher, zum Ausfüllen des Behandlungsvertrages.
Rezeptgebühr
Für jede Heilmittelverordnung der gesetzlichen Krankenkassen fällt für Versicherte ein Eigenanteil in Form einer Zuzahlung an. Der Zuzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus 10 Euro + 10% des Rezeptwertes. (Sozialgesetzbuch V, § 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V)
Die Zuzahlung ist zum ersten Behandlungstermin in voller Höhe an den Heilmittelerbringer zu leisten. Wird eine Verordnung frühzeitig abgebrochen, erhalten Sie selbstverständlich den überzahlten Betrag zurück.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit.
In meiner Praxis sind ausschließlich Kartenzahlungen möglich.
Bereitstellungshonorar
Ein Bereitstellungshonorar wird erhoben, wenn ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wird. In diesem Fall kann der für Sie reservierte Behandlungszeitraum meist nicht kurzfristig neu vergeben werden. Wir sind sehr bemüht, die kurzfristig freie Einheit über die Warteliste aufzufüllen (in diesem Fall fällt kein Bereitstellungshonorar an), können dies jedoch nicht garantieren.
Das Honorar (in Höhe der aktuellen Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen) dient dazu, den entstandenen Ausfall teilweise auszugleichen und unseren Praxisbetrieb verlässlich zu planen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Brauche ich eine Verordnung?
Wenn Sie keine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt erhalten haben, besteht die Möglichkeit, von mir als Heilpraktikerin eingeschränkt für Physiotherapie, behandelt zu werden.
Vorausgesetzt, Sie sind der Meinung, Ihre Beschwerden sind physiotherapeutisch behandelbar.
Im Rahmen von präventiver Physiotherapie können Sie selbstverständlich ebenfalls einen Termin ohne Heilmittelverordnung vereinbaren.
Privatpatienten
Privat Versicherte unterzeichnen vor dem ersten Behandlungstermin eine Honorarvereinbarung - eine Übersicht der Kosten, die entstehen, wenn alle verordneten Leistungen stattfinden.
Meine Preise richten sich nach der GebüTh, mit Steigerungssatz 1,6.
Nach der letzten Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über alle stattgefundenen Leistungen, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können. Selbstverständlich können wir auch Zwischenrechnungen stellen.
Je nach tariflicher Vereinbarung mit Ihrer privaten Krankenversicherung ist es möglich, dass der Rechnungsbetrag nicht in vollem Umfang erstattet wird. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Ansprechpartner.
Ich weise darauf hin, dass der Rechnungsbetrag, unanhängig vom Erstattungsbetrag Ihrer Versicherung, in voller Höhe von Ihnen zu begleichen ist.
Gibt es Parkmöglichkeiten?
Ja :-)
Für Ihren Besuch stehen vier eigene Parkplätze im Innenhof bereit.
Die Zufahrt erfolgt über die Einfahrt vor der Hausnummer 18a (hinter dem gelben Schild rechts abbiegen);
Die Stellplätze befinden sich hinter der Schranke.
Erreichbarkeit
Aktuell ist meine Anmeldung nicht besetzt. Sollten Sie mich nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück, bei regulärer Arbeitswoche spätestens am Folgetag.
Sie können mich gerne auch per E-Mail kontaktieren: hallo@maimove-physio.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
